Fragen zur Kontrolle des Jugendschutzes
Sehr geehrter Herr Landrat Lange,
gemäß § 24 Abs. 6 Landkreisordnung „(6) Jeder Kreisrat kann an den Landrat schriftliche oder in einer Sitzung des Kreistages mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten des Landkreises richten, die binnen angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt zu beantworten sind.“ bitte ich Sie nachfolgende Fragen zu beantworten.
Kontrolliert der Landkreis bei freien Trägern der Jugendhilfe die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, insbesondere hinsichtlich des Konsums alkoholischer Getränke?
Wenn ja, wie oft finden diese Kontrollen statt? Werden diese vorher beim Träger angekündigt?
Wie oft wurden Hinweise aus der Bevölkerung geäußert, dass bei freien Trägern der Jugendhilfe eventuell gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen wird? Bitte für die Jahre 2014 und 2015 auflisten.
Wie wird auf solche Hinweise seitens des Landkreises reagiert?
Mit freundlichen Grüßen
Jens Hentschel-Thöricht
Kreisrat der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Görlitz
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