Fragen zur Thematik »Frühförderung«
Sehr geehrter Herr Landrat Lange,
gemäß § 24 Abs. 6 Landkreisordnung „(6) Jeder Kreisrat kann an den Landrat schriftliche oder in einer Sitzung des Kreistages mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten des Landkreises richten, die binnen angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt zu beantworten sind.“ bitte ich Sie nachfolgende Fragen zu beantworten.
Wie viele Anträge auf Frühförderung lehnte der Landkreis im Jahr 2014 und 2015 ab und wie vielen gab er in diesen Jahren statt? Bitte für die Jahre getrennt auflisten.
Was sind die hauptsächlichen Begründungen bei den Ablehnungen?
Wie viele Widersprüche wurden in den Jahren 2014 und 2015 gegen die Ablehnungen eingelegt? Bitte für die Jahre getrennt auflisten.
Wie vielen Widersprüchen wurde stattgegeben? Bitte für die Jahre 2014 und 2015 getrennt auflisten.
Wie viele Verfahren wurden bei Ablehnung der Widersprüche in den Jahren 2014 und 2015 gegen den Landkreis geführt? Bitte für die Jahre getrennt auflisten.
Wie viele Verfahren in den Jahren 2014 und 2015 wurden nachteilig für den Landkreis entschieden? Bitte für die Jahre getrennt auflisten.
Gibt es interne Anweisungen an die Mitarbeiter, die über derartige Anträge entscheiden, in denen auf die angespannte Haushaltslage des Landkreises hingewiesen wird?
Wie viele externe Gutachter werden den Stellern von Anträgen auf Eingliederungshilfe vorgeschlagen? Gibt es auch beim Landkreis beschäftigte Gutachter?
Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrages auf Frühförderung?
Wie hoch ist der Krankenstand bei den Mitarbeitern in der mit der Bearbeitung befassten Abteilung des Landkreises? Wie viele Personen arbeiteten in der Abteilung im Jahr 2014 und 2015? Bitte getrennt auflisten.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Hentschel-Thöricht
Kreisrat der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Görlitz
Antwort des LandratesPDF-Datei (1,53 MB)