Anfrage zum Thema Asyl

Sehr geehrter Herr Landrat,

bitte beantworten Sie nachfolgenden Fragen:

1. Wie viele Menschen, in laufenden Asylverfahren, die durch den Landkreis in sogenannten
dezentralen Unterbringungen untergebracht worden sind, mussten und müssen auf Grund von
Kündigungen der Verträge zurück in Gemeinschaftsunterkünfte ziehen?

2. Wie viele Menschen, in laufenden Asylverfahren, die durch den Landkreis in sogenannten
dezentralen Unterbringungen untergebracht worden sind, mussten und müssen auf Grund von
Kündigungen der Verträge in andere Wohnungen umziehen?

3. In wie vielen Fällen handelt es sich dabei um a) Familien mit Kindern, b) Familien ohne Kinder, c) allein geflüchtete Personen oder d) Personengruppen?

4. Wie ordnet sich diese Maßnahme in das Bemühen aller staatlichen Ebenen zur möglichst
frühzeitigen Integration ein? Welche Maßnahmen wurden ergriffen um den betroffenen Menschen
die Rückführung in Gemeinschaftsunterkünfte ohne psychische Sonderbelastungen zu
ermöglichen?

5. Wie wurde die Entscheidung den Betroffenen übermittelt und bestand eine Mitwirkung im
Entscheidungsprozess?

6. Wie wurde mit selbst gekauften bzw. den Menschen gespendeten Einrichtungsgegenständen
verfahren? Wurden diese
a) mit in die Gemeinschaftsunterkunft/ neue Wohnung transportiert oder
b) wie wurden die Eigentumsrechte der Betroffenen sichergestellt?

7. Sind den betroffenen Menschen zusätzliche Kosten entstanden, wenn ja wie hoch waren diese?
Und wofür entstanden diese?

Vielen Dank sagt Mirko Schultze
Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Görlitz

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