Antrag Eltern von Kosten der Schülerbeförderung befreien

Inhalt:

Beantragt wird die nachfolgende Änderung des Haushaltes 2017/18 mit dem Ziel die Eltern von den Kosten für Schülerbeförderung zu entlasten.

Hauptbudget, 20, Schulen und Sport
Teilhaushalt, 20.02,Schülerbeförderung
Teilergebnishaushalt, 24.1.1.01   – Streichung Eigenanteil

Begründung:

Laut UN-Kinderrechtskonvention „Übereinkunft über die Rechte des Kindes“ vom 20. November 1989, von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet am 6. März 1992 (Zustimmung von Bundestag und Bundesrat durch Gesetz vom 17. Februar 1992 – BGB1. II S.121) verpflichten sich die Vertragsstaaten zur Unentgeltlichkeit des Schulbesuchs (siehe Artikel 28 Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung).
In Sachsen besteht lt. Schulgesetz eine Schulpflicht (§ 26). So gehört zu einem unentgeltlichen Schulbesuch auch die unentgeltliche Erreichung der Schule. Durch das Schließen vieler Schulen im ländlichen Raum sind immer mehr Kinder und Jugendliche auf den Schülerverkehr angewiesen. Das Erheben eines Elternanteils für den Schülerverkehr stellt weiterhin eine Ungleichbehandlung der Schüler/innen dar, denn weder Eltern noch Schüler/innen haben Einfluss auf den Standort ihrer Schule und in welcher Art (fußläufig, Fahrrad, Bus) diese erreicht werden kann. Da der Landkreis Görlitz zu den einkommensschwächsten in Deutschland gehört, stellt diese finanzielle Belastung einen zusätzlichen Nachteil für Familien mit Kindern dar.

Ergebnis:

Der Antrag wurde mit 26 Ja-Stimme, 39 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen abgelehnt.