Anfrage Kinder in Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Görlitz
Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 24 Abs. 6 Landkreisordnung „(6) Jeder Kreisrat kann an den Landrat schriftliche oder in einer Sitzung des Kreistages mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten des Landkreises richten, die binnen angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt zu beantworten sind.“ bitte ich Sie nachfolgende Fragen zu beantworten.
1. Wie viele Kinder im Alter bis 14 Jahren leben in Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Görlitz? Wie hat sich die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr verändert?
2. Wie viele Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren leben in Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Görlitz? Wie hat sich die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr verändert?
3. Wie viele junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 21 Jahren leben in Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Görlitz? Wie hat sich die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr verändert?
Mit freundlichen Grüßen
Jens Hentschel-Thöricht
Kreisrat der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Görlitz
Antwort des LandratesPDF-Datei (457,03 KB)