Anfrage Nahverkehrsplan

Sehr geehrter Herr Landrat,

gemäß § 24 Abs. 6 Landkreisordnung  „(6) Jeder Kreisrat kann an den Landrat schriftliche oder in einer Sitzung des Kreistages mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten des Landkreises richten, die binnen angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt zu beantworten sind.“ bitte ich Sie nachfolgende Fragen zu beantworten.

1. Wie hat der Landkreis Görlitz konkret Einfluss auf die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes genommen?
2. Hat der Landkreis Görlitz auf die Wichtigkeit der Anschlussverbindungen im Nahverkehrsplan geachtet und auf diese hingewiesen?
3. Welches Ergebnis aus Sicht des Landkreises konnte durch die Einflussnahme erzielt werden?

Mit freundlichen Grüßen
Jens Hentschel-Thöricht
Kreisrat der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Görlitz

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