Anfrage zum Thema Wasserrettung

Sehr geehrter Herr Landrat,

gemäß § 24 Abs. 6 Landkreisordnung  „(6) Jeder Kreisrat kann an den Landrat schriftliche oder in einer Sitzung des Kreistages mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten des Landkreises richten, die binnen angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt zu beantworten sind.“ bitte ich Sie nachfolgende Fragen zu beantworten.

Wie viele Seen im Landkreis Görlitz werden dauerhaft oder temporär durch eine Wasserrettung überwacht?

An wie vielen Standorten wurde zur Erfüllung der Aufgabe Wasserrettung ein Finanzierungsantrag an bzw. über den Landkreis gestellt bzw. ist dieser von Amtswegen zur Finanzierung verpflichtet?

Wie viele dieser Anträge bzw. wie vielen Verpflichtungen konnte nachgekommen werden? Bitte nach Standort und Betreiber aufschlüsseln.

Wie stellte sich die Situation, entsprechend der Fragen 1 bis 3 in den zurückliegenden jahren dar? Bitte nach Jahren getrennt aufschlüsseln.

Wo konnte die Finanzierung durch Dritte (z.B. Sparkassenstiftung) gesichert werden? Bitte Standort, Betreiber und Geldgeber aufschlüsseln.

Mit freundlichen Grüßen
Mirko Schultze
Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Görlitz

Antwort des LandratesPDF-Datei (2,35 MB)