Anfrage Vereinbarung zwischen Vattenfall Europe Mining AG und dem Landkreis Görlitz
Sachverhalt:
Eine Vereinbarung zwischen Vattenfall Europe Mining AG (VEM; Rechtsnachfolger ist die LEAG) und dem Landkreis Görlitz bezieht sich inhaltlich auf Leistungen der vom Landkreis Görlitz im Rahmen freiwilliger Naturschutzarbeit betriebenen Naturschutzstation „Am Braunsteich«. Die Naturschutzstation wurde vom Landkreis Weißwasser als Rechtsvorgänger des Landkreises Görlitz eingerichtet. Da diese Einrichtung rechtlich unselbständig, d. h. keine eigene juristische Person ist, ist der Landkreis Görlitz Vertragspartner. VEM zahlt auf der Grundlage der mit dem Landkreis Görlitz geschlossenen Vereinbarung im Zeitraum 2014 bis 2018 eine finanzielle Unterstützung. Aus den vorstehend genannten Gründen sind diese Beträge in den jeweiligen Haushalts- und Finanzplänen des Landkreises Görlitz veranschlagt.
Fragen:
1. Inwiefern erhielt oder erhält insbesondere die Stelle oder der Aufwand der Sachbearbeiterin Naturschutz/Bergbau beim Umweltamt/Untere Naturschutzbehörde bzw. das Umweltamt/Untere Naturschutzbehörde selbst eine finanzielle Unterstützung durch den Braunkohlebergbautreibenden/ ‑kraftwerksbetreibenden?
2. Was ist der Inhalt der o.g. Vereinbarung und inwiefern ist diese wann dem Kreistag zur Kenntnis gegeben worden?
3. An welcher Stelle in den Haushalts- und Finanzplänen des Landkreises Görlitz sind in jeweils welcher Höhe die Mittel für die o.g. Vereinbarung veranschlagt?
4. Von jeweils welchen Unternehmen wurden jeweils für welche Zwecke und ggf. auf Grundlage welcher vertraglichen Regelung in den Haushaltsansätzen Teilhaushalt 10.04, 55.4.1.05.648710 (Erstattungen von privaten Unternehmen) Mittel eingenommen und für jeweils welche Zwecke in welcher Höhe verausgabt, bzw. ist solches veranschlagt?
5. Von jeweils welchen Unternehmen wurden jeweils für welche Zwecke und ggf. auf Grundlage welcher vertraglichen Regelung in den Haushaltsansätzen Teilhaushalt 10.04, 55.4.1.05.648788 (Erstattung Drittmittel für Personalkosten von privaten Unternehmen) Mittel eingenommen und für jeweils welche Zwecke in welcher Höhe verausgabt, bzw. ist solches veranschlagt?
6. Was verbirgt sich hinter dem Haushaltsansatz Teilhaushalt 10.04, 55.4.1.05.701208 (Leistungsabhängige Vergütung Drittmittel) – inwiefern erhält ggf. wer unter welchen Umständen aus welchen Drittmitteln von welchen Stellen eine leistungsabhängige Vergütung für welche Zwecke?
7. Was verbirgt sich hinter dem Haushaltsansatz Teilhaushalt 10.04, 55.4.1.05.701288 (Dienstaufwendungen Arbeitnehmer Drittmittel) – inwiefern erhält ggf. wer unter welchen Umständen aus welchen Drittmitteln von welchen Stellen eine Vergütung für welche Dienstaufwendungen?
8. Was verbirgt sich hinter dem Haushaltsansatz Teilhaushalt 10.04, 55.4.1.05.729141 (ökologische Untersuchung Tagebau) – inwiefern sind ggf. durch wen welche ökologischen Untersuchungen welcher konkreten Umstände im Jahr 2016 durchgeführt worden, wofür werden die Ergebnisse genutzt und wo sind die Ergebnisse einsehbar?
Antwort des LandratesPDF-Datei (744,21 KB)