Kreistag 20. September 2017: Tätigkeitsbericht der Ausländerbeauftragten, Kreiskämmerer informiert zur Haushaltssperre, DIE LINKE lehnt Änderung der Abfallgebührensatzung

14 Punkte standen auf der Tagesordnung, die Themen waren überschaubar.

Tätigkeitsbericht der Ausländerbeauftragten

Zuerst ein großes Dankeschön im Namen der Fraktion für das Engagement der kommunalen Ausländerbeauftragten des Landkreises Görlitz, Frau Olga Schmidt mit ihrem Team.

In ihren Ausführungen informierte Sie über die Vernetzung, Kooperation und Unterstützung im Migrationsbereich. „Zum 31. Juli 2017 lebten in unserem Landkreis 10.955 Ausländer inklusive Asylbewerber/sonstige Flüchtlinge. Davon sind 5786 Personen männlich. 1217 Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge hielten sich zum 24. August 2017 im Landkreis Görlitz auf.“, so Frau Schmidt.

Für DIE LINKE im Kreistag Görlitz fragte der Fraktionsvorsitzende Mirko Schultze nach, wie denn der zeitliche Ablauf zur Erarbeitung eines Integrationskonzeptes seitens der Verwaltung angedacht ist. Im März 2017 wurde die Erarbeitung unter Bezugnahme auf den Vorschlag der LINKEN beschlossen, geschehen ist seitdem nichts. Auch die Freien Wähler forderten einen konkreten Zeitplan. Der Landrat sagte einen solchen zu.

Kreiskämmerer informiert zur Haushaltssperre

Nachdem der Landrat eine Haushaltssperre verhängte, informierte nun  der Kreiskämmerer über die Gründe dafür.

Der Hauptgrund liegt an fehlenden Einnahmen in Höhe von ca. 2,6 Millionen Euro aus dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Landkreis hat derzeit Überkapazitäten bei Unterbringungsmöglichkeiten und baut diese aktuell ab. Für die leer stehenden Wohnungen und weitere Objekte erhält der Landkreis jedoch keine Erstattung von übergeordneten Stellen.

DIE LINKE im Kreistag Görlitz kritisierte, dass Wohnungen gekündigt werden. Diese könnten Asylsuchenden zur Verfügung gestellt werden, die momentan noch in den Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind. Eine dezentrale Unterbringung ist wesentlich sinnvoller um Menschen zu integrieren, als diese in Gemeinschaftsunterkünften zu „kasernieren“. Selbst der Landrat stimmte dem zu, bemerkte jedoch auch, dass er auf den Kreishaushalt schauen muss.

Fazit: es geht wieder nur ums Geld anstatt um Menschen

Erhöhte Ausgaben hat der Landkreis aufgrund des Pflegestärkungsgesetz und des novellierten Unterhaltsvorschussgesetzes.

DIE LINKE lehnt Änderung der Abfallgebührensatzung ab

Der Kreistag beschloss gegen die Stimmen der LINKEN die 2. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung. Die Gebührenerhöhung scheint moderat, jedoch übte unsere Kreisrätin Sabine Kunze grundlegende Kritik.

Probleme sieht die Fraktion nach wie vor in der Abfallverbrennungsanlage TA Lauta. Die Verträge mit dem Betreiber der Anlage wurden auf 25 Jahre abgeschlossen, der Landkreis kann diese nicht kündigen. Kreisrätin Kunze merkte an, dass die Verträge sich als Kostentreiber bis mindestens ins Jahr 2029 erweisen und damit die Bürgerinnen und Bürger belasten. Dies kritisiert DIE LINKE seit Jahren, wir hatten bereits die Errichtung einer völlig überdimensionierten Müllbeseitigungsanlage, der TA Lauta, abgelehnt.

Wer ist Anwalt der kleinen Leute? Eine Nachbetrachtung zum Kreistag

Im Kreistag am 20. September wurde über eine Neukalkulation der Abfallgebühren für die Jahre 2018 und 2019 beschlossen. Sie werden leicht ansteigen, was sicher keinen verwundert. So stimmte denn die Mehrheit auch widerspruchslos zu. Lediglich die Fraktion DIE LINKE lehnte die Erhöhung ab und auch das verwundert nicht. Grund dafür sind die Verträge des Abfallzweckverbandes  RAVON mit der Müllverbrennungsanlage (TA) in Lauta. Zur Erinnerung: Die TA Lauta ist 2005 in Betrieb gegangen mit einer Kapazität von 225.000 t pro Jahr. Der RAVON verpflichtete sich, jährlich 110.000 t anzuliefern und vereinbarte für eine Laufzeit von 25 Jahren feste Entgelte. Ein Vorgang, den die damalige PDS scharf kritisierte, weil man so auf aktuelle Änderungen am Markt nicht mehr reagieren konnte. Und es sollte sich bald zeigen, dass wir Recht hatten. Die Müllmengen gingen drastisch zurück und der RAVON muss nun jährlich Strafzahlungen leisten. Das sind für den Kreis Görlitz aktuell ca. 800.000 Euro pro Jahr. Bei 260.000 Einwohnern sind das ca. 3 Euro pro Kopf. Das heißt, bei Lösung dieses Problems, was der Landrat immer wieder versprochen hat, wäre keine Gebührenerhöhung nötig! Aus diesem Grund hat DIE LINKE- Fraktion gegen die Satzung gestimmt. Leider spielt das in der Berichterstattung keine Rolle, auch nicht, dass die AfD-Vertreter, die ja angeblich sich um die Probleme der kleinen Leute kümmern, dafür gestimmt haben. Es wäre sicher gut, wenn unterschiedliche Positionen der Parteien in der Presse Berücksichtigung fänden, damit sich die Bürger*innen ein Bild machen können, wer ihre Interessen vertritt und wer nicht. – Sabine Kunze

Änderung Satzung über Erhebung von Verwaltungskosten des Landkreises Görlitz für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten

Die Gebühren für Verwaltungskosten sollten angehoben werden.

Als LINKE hatten wir Bauchschmerzen bei dem Punkt: „Erlass von Widerspruchsbescheiden beim Vollzug der Satzung zur Schülerbeförderung des Landkreis Görlitz 10 – 25 Euro“

Bekannt ist, dass DIE LINKE im Kreistag die Streichung des Eigenanteils in der Schülerbeförderung forderte. Warum? Durch das Schließen vieler Schulen im ländlichen Raum sind immer mehr Kinder und Jugendliche auf den Schülerverkehr angewiesen. Das Erheben eines Elternanteils für den Schülerverkehr stellt weiterhin eine Ungleichbehandlung der Schüler/innen dar, denn weder Eltern noch Schüler/innen haben Einfluss auf den Standort ihrer Schule und in welcher Art (fußläufig, Fahrrad, Bus) diese erreicht werden kann. Da der Landkreis Görlitz zu den einkommensschwächsten in Deutschland gehört, stellt diese finanzielle Belastung einen zusätzlichen Nachteil für Familien mit Kindern dar.

Dieser Antrag wurde leider abgelehnt. Wenn jetzt Eltern aufgrund von Widersprüchen gegen diese in unseren Augen diskriminierende Schülerbeförderungssatzung einen Bescheid über diesen Widerspruch bekommen, dann wollen Sie die Eltern auch noch erhöht zur Kasse bitten.

Wir vermuten, dass damit einfach nur Eltern von ihrem Recht abgeschreckt werden sollen, Widersprüche gegen Bescheide einzulegen. Nicht mit der LINKEN.

Daher stellten wir den Antrag, dass es bei den bisherigen Gebühren in Höhe von 10 Euro bleibt.

Der Antrag mit 32 Ja und 26 Neinstimmen bei 22 Enthaltungen angenommen. Ein Erfolg für die Eltern und DIE LINKE.

Berufener Bürger im Kreisentwicklungsausschuss gewechselt

Leider verlässt Roland Steffek unsere Region. Roland saß für DIE LINKE als berufener Bürger im Kreisentwicklungsausschuss. Wir danken auch an dieser Stelle herzlich für sein Engagement. Als Nachfolger von Roland wurde unser Kreisvorsitzender Dierk Kunow im Kreistag gewählt.