Anfrage Thema Theaterstreit
Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 24 Abs. 6 Landkreisordnung „(6) Jeder Kreisrat kann an den Landrat schriftliche oder in einer Sitzung des Kreistages mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten des Landkreises richten, die binnen angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt zu beantworten sind.“ bitte ich Sie nachfolgende Fragen zu beantworten.
Welche Risiken für den Landkreis als Gesellschafter bestehen derzeit aus den offenen Streitigkeiten der Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH mit dem Architekturbüro Just? Bitte getrennt nach offenen Streitpunkten auflisten.
Wie ist der momentane Stand der rechtlichen Auseinandersetzung in Bezug auf die offenen Rechtsstreitigkeiten? Bitte getrennt nach offenen Streitpunkten auflisten.
Sind die Städte Görlitz und Zittau als Mitgesellschafter an der Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH von den Folgekosten der Sanierung am Gebäuden der Gerhart-Hauptmann-Theater GmbH Standort Zittau per schriftlicher Vereinbarung freigestellt?
Wer verantwortet mögliche Fehler, aufgrund dessen die Rechtsstreitigkeiten existieren?
Mit freundlichen Grüßen
Mirko Schultze
Vorsitzender der LINKEN im Kreistag Görlitz
Antwort des LandratesPDF-Datei (357,69 KB)