Antrag zur Streichung des Eigenanteils der Eltern bei der Schülerbeförderung

Inhalt:

Der Kreistag möge beschließen:

Zuständigkeit:    Schul- und Sportamt

Produkt/Budget/Planstelle/Sachkonto   24.1.1.01.334110

Maßnahmebezeichnung:  Eigenanteil Schüler

wird gestrichen.

Begründung:

Artikel 102 der Verfassung des Freistaates Sachsen gewährleistet das Recht auf Schulbildung und erklärt die allgemeine Schulpflicht. Das Erreichen der Schule ist dazu die notwendige Voraussetzung.

Elternbeiträge widersprechen dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Ergebnis:

Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.