Antrag zur Streichung des Eigenanteils der Eltern bei der Schülerbeförderung
Inhalt:
Der Kreistag möge beschließen:
Zuständigkeit: Schul- und Sportamt
Produkt/Budget/Planstelle/Sachkonto 24.1.1.01.334110
Maßnahmebezeichnung: Eigenanteil Schüler
wird gestrichen.
Begründung:
Artikel 102 der Verfassung des Freistaates Sachsen gewährleistet das Recht auf Schulbildung und erklärt die allgemeine Schulpflicht. Das Erreichen der Schule ist dazu die notwendige Voraussetzung.
Elternbeiträge widersprechen dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
Ergebnis:
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.