Anfrage zu geplanten Neonazitreffen in Ostritz
Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 24 Abs. 6 Landkreisordnung „(6) Jeder Kreisrat kann an den Landrat schriftliche oder in einer Sitzung des Kreistages mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten des Landkreises richten, die binnen angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt zu beantworten sind.“ bitte ich Sie nachfolgende Fragen zu beantworten.
Hintergrund:
Laut Medieninformationen soll am 20. und 21. April 2019 auf dem Gelände des Ostritzer Hotels Neißeblick ein Neonazitreffen stattfinden.
Bei diesem Treffen, das gewählte Datum allein spricht Bände, sollen Bands der extremen Rechten auftreten und ebenfalls ein „sportliches Event“ stattfinden.
https://www.mdr.de/sachsen/bautzen/reaktion-neonazi-veranstaltung-ostritz-100.html
Fragen:
Gibt es objektive Gründe seitens der Versammlungsbehörde, die Veranstaltung nicht zu genehmigen?
Mit wie vielen Teilnehmenden der extremen Rechten rechnet die Versammlungsbehörde?
Wird es ein Park- und Sicherheitskonzept geben?
Wer trägt die Kosten für den benötigten Parkraum, sollte sich dieser nicht als solches öffentlich bereits jetzt vorhanden sein?
Was wird seitens der Versammlungsbehörde unternommen, dass es nicht zu Straftaten wie im Sommer 2017 in Themar (Thüringen) während eines Neonazikonzertes kommt? Dort hatten unter anderem zahlreiche Konzertbesucher den „Hitlergruß“ gezeigt.
Ist die polnische Seite gerade aufgrund der Grenzlage informiert und bei der Erarbeitung des Sicherheitskonzeptes eingebunden?
Vielen Dank sagt Jens Hentschel-Thöricht
Antwort des LandratesPDF-Datei (421,88 KB)