Anfrage zum Kleinprojektförderfonds
Sehr geehrter Herr Landrat Lange,
in der Kreistagssitzung am 06.12.2017 wurde die Beschlussvorlage BV/387/2017 Überplanmäßige Aufwendungen im Budget 45.01 – Jugendamt durch mehrheitlichen Beschluss des Kreistages ergänzt. Die Ergänzung hatte zum Ziel, die benötigten 60 000 Euro für die Förderung von Kleinprojekten im Bereich Jugendamt sicherzustellen. Ihnen wäre, so sie den Beschluss in seinem Zustandekommen oder seiner Umsetzung für Rechtwidrig hielten entsprechend des §48(2) SächsLKrO die Möglichkeit eingeräumt, binnen einer Woche gegenüber den Kreisräten schriftlich zu widersprechen. Diese Möglichkeit ist von ihnen nicht genutzt worden. Ich gehe also davon aus, der Beschluss wurde bzw. wird umgesetzt.
Entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich um Beantwortung folgender
Fragen:
1. Welches Verfahren wurde durch das Fachamt gewählt, um eine Auszahlung der nun zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Kleinprojektefonds sicherzustellen?
2. Wann wurde die Information an die Antragsteller, es gäbe keine Mittel für Kleinprojekte aus 2017, zurückgenommen und wie geschah dies?
3. Wann haben Antragstellerinnen einen verbindlichen Bescheid über die Förderung aus dem Kleinprojektefonds 2017 erhalten bzw. bis wann erhalten sie diesen?
4. Welche Anträge, von welchen Antragstellern, sind für den Kleinprojektefonds 2017 eingereicht worden? Wie hoch war die jeweilige Antragssumme und wie hoch der tatsächliche Förderbetrag?
Mit freundlichen Grüßen
Mirko Schultze
Vorsitzender der LINKEN im Kreistag Görlitz
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