Antrag Kosten für unbelegte Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende einfordern und über Engagement informieren
Inhalt:
Der Kreistag beschließt:
Der Landrat wird aufgefordert sich in allen ihm zugänglichen Gremien dafür einzusetzen, dass der Freistaat Sachsen die Vorhaltekosten für Asylbewerberunterbringungsplätze, welche entsprechend der Prognosen des Freistaates Sachsen für die zu erwartenden Asylbewerber durch den Landkreis, bzw. durch ihn Beauftragte geschaffen wurden, übernimmt. In der Kreistagssitzung, die im vierten Quartal 2018 stattfindet, berichtet der Landrat wann er sich in welchen Gremien mit welchem Ergebnis dafür eingesetzt hat.
Begründung
In den vergangenen Monaten hat immer wieder die finanzielle Ausstattung der Landkreise bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen eine Rolle gespielt. Auch im Kreistag wurde von nahezu allen Fraktionen die Unterfinanzierung des Landkreises Görlitz bemängelt und Änderungen angemahnt. Nach wie vor bekommt der Landkreis keine Ersetzung der für sogenannte Vorhalteplätze getätigten Aufwendungen. Mit der Regierungsumbildung der Staatsregierung in Sachsen und der Neubesetzung des Amtes des Sächsischen Ministers für Finanzen, erhoffen wir uns für den Kreistag Verbesserungen im vorgenannten Sinn. Dementsprechend wollen wir den Landrat auffordern, sich erneut für eine 100 prozentige Übernahme aller entstehenden Kosten im Zusammenhang mit der Aufgabe als unterste Unterbringungsbehörde einzusetzen.
Ergebnis:
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Obwohl der Antrag abgelehnt wurde, versprach Landrat Lange, dass er dennoch in der Kreistagssitzung im vierten Quartal 2018 wie gefordert informieren wird. Als LINKE haben wir damit unser Ziel erreicht.