Anfrage zur Finanzierung der Gerhart-Hauptmann Theater Görlitz-Zittau GmbH
Sehr geehrter Herr Landrat Lange,
Der Landkreis Görlitz ist Mehrheitsgesellschafter der Gerhart Hauptmann GmbH und somit im Falle einer Insolvenz, einer Zahlungsunfähigkeit oder bei ähnlichen Situationen nicht nur durch den kulturellen Wegfall einer bedeutenden kulturellen Einrichtung, sondern auch in erheblichem Maße finanziell betroffen. Aus diesem Umstand ergibt sich das berechtigte Interesse als Kreisrat an der Situation der Gesellschaft. Dieser Umstand begründet für mich die Zuständigkeit des Kreistages und damit die Auskunftspflicht entsprechend des §24(6) SächsLKrO.
Entsprechend der Regelung des § 24(6) SächsLKrO bitten ich um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie hoch sind die Einnahmen der Gerhart Hauptmann GmbH und ihrer Töchter aus Sponsoring und Spenden in den Jahren 2013 bis 2017? Bitte einzeln nach Jahr, Höhe, Zuwendungsart und Zuwender*in aufschlüsseln.
2. Wie hoch sind in den Jahren 2013 bis 2017 die Zuwendungen aus Mitteln des Kulturraums an die GHT GmbH und ihrer Töchter? Bitte nach Jahren aufschlüsseln?
3. Wie hoch sind in den Jahren 2013 bis 2017 die Einnahmen der GHT GmbH und ihrer Töchter aus Eintritten, Gastspielen und sonstige Einnahmen? Bitte nach Jahren und Einnahmeart aufschlüsseln.
4. Wie stellt sich die Entwicklung des Cash Flow und der Liquidität in den zurückliegenden 5 Jahren unterjährig dar? Bitte nach Quartalen angeben.
5. Wie hoch sind die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, aus Rechtsstreitigkeiten aus arbeitsrechtlich bedingten Freistellungen in den letzten 5 Jahren? Bitte einzeln aufschlüsseln.
Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung der Frage und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Mirko Schultze
Vorsitzender der LINKEN im Kreistag Görlitz
Antwort des LandratesPDF-Datei (1,2 MB)