Anfrage Sozialleistungen U18
Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 24 Abs. 6 Landkreisordnung „(6) Jeder Kreisrat kann an den Landrat schriftliche oder in einer Sitzung des Kreistages mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten des Landkreises richten, die binnen angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt zu beantworten sind.“ bitte ich Sie nachfolgende Fragen zu beantworten.
Wie viele Menschen unter 18 Jahren sind im Landkreis Görlitz auf Hartz IV angewiesen?
Wie viele Menschen unter 18 Jahren bekommen im Landkreis Görlitz Sozialhilfe?
Wie viele Menschen unter 18 Jahren leben im Landkreis Görlitz in Haushalten, die Wohngeld beziehen?
Wie viele Menschen unter 18 Jahre, die aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetzes unterstützt werden, leben im Landkreis Görlitz?
Wie viele Menschen unter 18 Jahre leben insgesamt im Landkreis Görlitz?
Wie viele Einwohner hat der Landkreis Görlitz insgesamt?
Vielen Dank
Jens Hentschel-Thöricht
Kreisrat der LINKEN
180619_Antwort_Sozialleistungen_u18PDF-Datei (1,72 MB)