Zukunft der Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH (GHT) sichern, Spielstätten und Inszenierungsstandorte erhalten, Theater weiterdenken
Inhalt:
Der Kreistag möge beschließen
I. Analyse und sofort Maßnahmen
1. Der Landrat wird beauftragt, Gespräche mit der Staatsregierung aufzunehmen, welche zum Ziel haben, eine nachhaltige finanzielle Sicherung der GHT GmbH zu erwirken.
2. Der Kreistag beauftragt den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und den Finanzausschuss eine gemeinsame Arbeitsgruppe zu bilden, welche unter eventueller Hinzuziehung von externem Sachverstand eine genaue Analyse zur finanziellen Situation und den Auswirkungen auf den Spielbetrieb sowie von möglichen Reaktionsszenarien vorlegt.
3. Der Kreistag führt entsprechend § 40(4) SächsLkO eine Anhörung durch. Jede Fraktion benennt zu diesem Zweck maximal 3 Sachverständige. Grundlage der Anhörung ist die Analyse der Arbeitsgruppe o.g. Ausschüsse. Die Sachverständigen unterbreiten dem Kreistag mögliche Lösungswege, Erfahrungen an anderen Standorten und Entwicklungsstrategien.
4. Der Landkreis Görlitz als Mehrheitsgesellschafter wirkt darauf hin, dass sich die anderen Gesellschafter, die Stadt Zittau und die Stadt Görlitz, an dem Prozess beteiligen und lädt sie zur Mitarbeit ein.
II. Beirat und Zukunftskonzeption
1. Gemeinsam mit den zwei weiteren Gesellschaftern, der Stadt Zittau und der Stadt Görlitz, beruft der Landkreis einen Theaterbeirat. Dieser soll ein Zukunftskonzept für das Theater Görlitz Zittau aus inhaltlicher Sicht erarbeiten und die Frage klären: „Was wollen wir für ein Theater im Landkreis Görlitz haben? Was müssen wir dafür tun?“
2. Der Beirat setzt sich zusammen aus: je einem Vertreter/Vertreterin der Fraktionen in den Stadträten und dem Kreistag, je einem Vertreter/Vertreterin der Belegschaft aus den Bereichen Verwaltung, Technik, KünstlerInnen, je einer Vertreterin der beiden Theaterfördervereine, bis zu 5 weitere Vertreter aus der Zivilgesellschaft. Letztere sollen künstlerische, betriebswirtschaftliche, sozialwissenschaftliche oder futurologische Expertisen einbringen können. Der Beirat wird in gleichlautenden Beschlüssen durch die Gesellschafter (Stadtrat Zittau, Stadtrat Görlitz und Kreistag Görlitz) berufen.
III. Berichterstattung
3. Der Landrat berichtet über die Umsetzung dieses Beschlusses regelmäßig im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und halbjährlich gegenüber dem Kreistag.
Begründung
In den vergangenen Monaten hat immer wieder die finanzielle Ausstattung der Landkreise bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen eine Rolle gespielt. Auch im Kreistag wurde von nahezu allen Fraktionen die Unterfinanzierung des Landkreises Görlitz bemängelt und Änderungen angemahnt. Nach wie vor bekommt der Landkreis keine Ersetzung der für sogenannte Vorhalteplätze getätigten Aufwendungen. Mit der Regierungsumbildung der Staatsregierung in Sachsen und der Neubesetzung des Amtes des Sächsischen Ministers für Finanzen, erhoffen wir uns für den Kreistag Verbesserungen im vorgenannten Sinn. Dementsprechend wollen wir den Landrat auffordern, sich erneut für eine 100 prozentige Übernahme aller entstehenden Kosten im Zusammenhang mit der Aufgabe als unterste Unterbringungsbehörde einzusetzen.
Ergebnis:
Der Antrag wurde abgelehnt.