Antrag Elternbeiträge bei der Schülerbeförderung streichen
Inhalt:
Der Kreistag möge beschließen:
Zuständigkeit: Schul- und Sportamt
Produkt/Budget/Planstelle/Sachkonto 24.1.1.01.334110*
Maßnahmebezeichnung: Eigenanteil Schüler
wird gestrichen.
Begründung
Artikel 102 der Verfassung des Freistaates Sachsen gewährleistet das Recht auf Schulbildung und erklärt die allgemeine Schulpflicht. Das Erreichen der Schule ist dazu die notwendige Voraussetzung.
Elternbeiträge widersprechen dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
* sollte die Angabe zur Haushaltstelle nicht korrekt sein oder für die Umsetzung der Intention des Antrages sich die Notwendigkeit einer Veränderung ergeben, wird die Verwaltung gebeten und ermächtigt, diese im Sinne des Antrages und einer korrekten Haushaltsbewirtschaftung zu korrigieren
Ergebnis:
Der Antrag wurde in der Sitzung des Kreistages am 19.12.2018 abgelehnt.