Antrag Elternbeiträge bei der Schülerbeförderung streichen

Inhalt:

Der Kreistag möge beschließen:

Zuständigkeit:    Schul- und Sportamt

Produkt/Budget/Planstelle/Sachkonto   24.1.1.01.334110*

Maßnahmebezeichnung:  Eigenanteil Schüler

wird gestrichen.

Begründung

Artikel 102 der Verfassung des Freistaates Sachsen gewährleistet das Recht auf Schulbildung und erklärt die allgemeine Schulpflicht. Das Erreichen der Schule ist dazu die notwendige Voraussetzung.

Elternbeiträge widersprechen dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

* sollte die Angabe zur Haushaltstelle nicht korrekt sein oder für die Umsetzung der Intention des Antrages sich die Notwendigkeit einer Veränderung ergeben, wird die Verwaltung gebeten und ermächtigt, diese im Sinne des Antrages und einer korrekten Haushaltsbewirtschaftung zu korrigieren

Ergebnis:

Der Antrag wurde in der Sitzung des Kreistages am 19.12.2018 abgelehnt.