Anfrage Mautgebühren für Müllfahrzeuge
Anfrage an den Landrat
Im Zuge des fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes zum 1. Januar 2019 (Drucksache 19/3930) gilt die Erhöhung der LKW-Mautpflicht auch für Fahrzeuge, die im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zur Sicherstellung der Abfallbeseitigung und ‑entsorgung genutzt werden.
Bitte teilen Sie mit, welche finanziellen Auswirkungen auf der Kostenseite dadurch für die Landkreis Görlitz in dem laufenden Kalkulationszeitraum (bitte nach Jahren aufschlüsseln) entstehen.
Vielen Dank sagt Jens Hentschel-Thöricht
Kreisrat der LINKEN
Antwort des LandratesPDF-Datei (336,05 KB)
Auf Nachfrage wurde erklärt, dass für das Jahr 2019 noch einmal von einer 5–6‑prozentigen Erhöhung der Kosten für Maut ausgegangen wird.