Kreistag 19. September 2018: erste Lesung des Haushaltes 2019/20, Radverkehrskonzept des Landkreises, Kulturförderrichtlinie und die Zukunft der Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH
14 Punkte standen auf der öffentlichen Tagesordnung, die Themen hatten es dennoch in sich.
Zu Beginn wurde auf Antrag der LINKEN ein Beschlussvorschlag der AfD von der Tagesordnung genommen. Dieser war nicht in dem entsprechenden Fachausschuss – wie sonst üblich – vorberaten.
Erste Lesung der Haushaltssatzung 2019/20
Kreiskämmerer Gampe stellte die Eckdaten der Haushaltssatzung 2019/20 vor. Die Steuereinnahmen in Bund und Freistaat sprudeln, so profitiert auch der Landkreis davon.
Ebenfalls positiv wirkt sich die Erhöhung der Kitapauschale ab dem 01. Januar 2019 aus. So erhält der Landkreis im kommenden Jahr insgesamt ca. 6 Millionen Euro mehr.
Diese sind notwendig, da die Kosten im Sozialbereich erheblich steigen. 4 Millionen Euro im Jugendamt, 1 Million Euro im Sozialamt und 2,6 Millionen Euro Personalkosten.
Noch ist ein Defizit von 1 Millionen Euro auszugleichen. Der Kämmerer ist optimistisch, dies zu bewerkstelligen und dem Kreistag einen beschließbaren Haushalt zur Beschlussfassung im Dezember vorzulegen.
Für DIE LINKE sprach der Fraktionsvorsitzende Mirko Schultze. Er lenkte in seiner Rede den Augenmerk auf die Notwendigkeit der Entlastung des Kreishaushaltes durch den Freistaat. Die vergangenen Jahren hätten dazu genutzt werden können, dass alle Kreise zusammen eine Änderung des Finanzausgleichgesetzes gegenüber dem Freistaat durchzusetzen. Leider ist an dieser Stelle nur ein ständiges Vertrösten auf die kommenden Jahre festzustellen. Schultze machte deutlich, dass wir die Haushaltsdebatte nicht dazu nutzen sollten, zu überlegen wie wir weiter sparen könnten. Vielmehr sollten wir diskutieren, wie die erheblichen Mehreinnahmen des Freistaates endlich auch bei den Menschen in unserem Landkreis ankommen.
Radverkehrskonzept des Landkreises
Dazu sprach Jens Hentschel-Thöricht, Zittauer Kreisrat unserer Fraktion:
Sehr geehrter Herr Gampe, Sehr geehrte Mitglieder des Kreistages,
aus tiefsten Herzen sage ich im Namen der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Görlitz einen herzlichen Dank für diese Konzeption.
Es ist richtig und wichtig, dass die Ideen zum Radverkehr aufgeschrieben wurden und damit wir alle in die Lage versetzt werden, in der Zukunft nachzusehen, wo wir als Landkreis stehen.
Bezugnehmend auf die Konzeption von Herrn Schubert und Herrn Ohm Seite 31 habe ich eine Bitte. Um in der autofahrenden Gesellschaft das Bewusstsein zu schaffen, dass die Radfahrenden gleichberechtigte Teilnehmer am Straßenverkehr sind, sollte sich der Landkreis Görlitz am Wettbewerb „Stadtradeln 2019“ anmelden und teilnehmen. Damit denke ich, könnte das Thema verstärkt in die Öffentlichkeit transportiert werden. Sehr geehrte Herr Landrat, als Radfahrer würde es mich freuen, wenn Sie dieser Bitte nachkommen.
In Bezug auf die „Zielstellung des Landkreises“ im Konzept unter Punkt 2.2 (Seite 10) ebenfalls einige Anmerkungen. Wir unterstützen die Forderung, dass die eigenständige Mobilität für Schüler gestärkt wird. Bei einigen Eltern werden die Schülerbeförderungskosten sicherlich eine Rolle spielen, dass die Kids mit dem Fahrrad zur Schule fahren sollen. Doch darum geht es ja nicht vordergründig. Für uns ist es wichtig, dass an den Schulen auch sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder vorhanden sind. Darauf sollte mit geachtet werden.
Und abschließend eine Frage bzw. eine weitere Bitte: Ist beabsichtigt, dass der Landkreis Görlitz Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft sächsischer Städte, Gemeinden und Landkreise zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs e. v. i. Gr. wird? Die Arbeitsgemeinschaft strebt insbesondere eine intensive und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr an, aber auch mit anderen Organisationen und Verbänden an. Infos dazu finden Sie im Internet unter rad.sn
Frau Zettwitz, Dezernentin im Landkreis Görlitz, sagte zu, dass sich der Landkreis am Wettbewerb „Stadtradeln 2019“ beteiligen wird. Auch wird Unterstellthematik an den Schulen stärker bedacht und mit den Schulen besprochen. Den letzten Punkt in Bezug auf die Arbeitsgemeinschaft muss genauer geprüft werden. Eine Rückmeldung erfolgt.
Die Beschlussvorlage wurde mit den Stimmen der LINKEN angenommen.
Kulturförderrichtlinie
Positiv anzumerken ist, dass der Landkreis Görlitz „kulturelle Maßnahmen und Projekte“ mit 30.000 Euro fördert. Als LINKE stellten wir den Änderungsantrag:
Über die Bewilligung der Förderung von Projekten entscheidet der Hauptausschuss nach Vorberatung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport.
Wir begründeten dies wie folgt: Um den Landrat in seiner Arbeit zu entlasten, sollen der Hauptausschuss nach Vorberatung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport entscheiden. Dies ist ureigenste Aufgabe des vorberatenden Ausschusses.
Ursprünglich war vorgesehen, dass der Landrat Vorhaben unter 5.000 Euro entscheidet.
Unser Änderungsantrag wurde abgelehnt, der Kulturförderrichtlinie haben wir dennoch zugestimmt.
Leider wurde auch der Antrag unserer Kreisrätin Heidemarie Knoop abgelehnt. Sie beantragte, dass „karnevalistische Maßnahmen und Projekte“ ebenfalls von der Kulturförderrichtlinie gefördert werden können.
Antrag „Zukunft der Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH“
Während der ersten Lesung des Haushaltes wies Kreiskämmerer Gampe darauf hin, dass im Landeshaushalt 2019/20 erhebliche Mittel für die Verbesserung der Einkommensverhältnisse an den Theatern und Orchestern eingestellt wurden. Das Problem dabei ist jedoch, dass 30 Prozent von den Gesellschaftern – also auch dem Landkreis Görlitz – selbst aufgebracht werden müssen.
Dies kritisierte am gleichen Tag wie auch der Kreistag Görlitz zusammenkam der kulturpolitische Sprecher der Linksfraktion, Franz Sodann mit den Worten:
„Zwar ist es erfreulich, dass sich CDU und SPD endlich zu der Erkenntnis durchringen konnten, dass die Einkommensverhältnisse an der Theatern und Orchestern verbessert werden müssen. Noch im März lehnten sie unsere Vorschläge hierzu ab. Schon 2007 kritisierte die Kulturstiftung Sachsen das System der Haustarifverträge und warnte, wie die LINKE bereits seit 2005, vor einer sich immer schneller drehenden Abwärtsspirale. Insofern ist es zu begrüßen, dass nun jährlich sieben Millionen Euro eingestellt werden, mit denen die Einkommenssituation der Künstler und Künstlerinnen verbessert werden soll.
Jedoch wird das Geld nicht ausreichen, denn der tatsächliche Bedarf beträgt 12 Millionen Euro im Jahr. Mit der Festlegung eines Festbetrags verkennt die Koalition, dass auch in den kommenden Jahren Tarif- und Lebenskostensteigerungen zu erwarten sind. Zudem müssen die Kommunen die Strukturgelder mit 30 Prozent gegenfinanzieren, das klappt nicht in jedem Fall. Die Mittel sind auch auf vier Jahre begrenzt, danach sollen Kommunen und Kulturräume für mindestens zwei weitere Jahre den gesamten Betrag selber stemmen. Das konnten sie schon bisher nicht.
Zudem ist das Maßnahmenpaket ungerecht: Einige Theater können es in Anspruch nehmen, andere können es sich nicht leisten. Hier werden Kultureinrichtungen gegeneinander ausgespielt! Sollte es wirklich so kommen, riecht das nach einem gewollt ungewollten Spartenabbau, wenn nicht gar nach Theaterschließungen. Unsere Bedenken hat Caspar Sawade, Geschäftsführer des Gerhard-Hauptmann-Theaters Görlitz-Zittau, größtenteils bestätigt.
Die Kulturräume müssen so ausgestattet werden, dass genug Geld für alle kulturellen Einrichtungen in Sachsen vorhanden ist. Und vor allem müssen die Kommunen in die Lage versetzt werden, ihre weisungsfreien Pflichtaufgaben erfüllen zu können. Darauf weisen wir nicht nur im Fall der Kulturfinanzen immer wieder hin. Das sollte die Koalition endlich begreifen!“
Da unsere Fraktion die Gefahr sieht, dass wir in Zukunft über Veränderungen am Gerhart-Hauptmann-Theater reden werden, stellten wir folgenden Antrag:
1. Der Landrat wird beauftragt, Gespräche mit der Staatsregierung aufzunehmen, welche zum Ziel haben, eine nachhaltige finanzielle Sicherung der GHT GmbH zu erwirken.
2. Der Kreistag beauftragt den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und den Finanzausschuss eine gemeinsame Arbeitsgruppe zu bilden, welche unter eventueller Hinzuziehung von externem Sachverstand eine genaue Analyse zur finanziellen Situation und den Auswirkungen auf den Spielbetrieb sowie von möglichen Reaktionsszenarien vorlegt.
3. Der Kreistag führt entsprechend § 40(4) SächsLkO eine Anhörung durch. Jede Fraktion benennt zu diesem Zweck maximal 3 Sachverständige. Grundlage der Anhörung ist die Analyse der Arbeitsgruppe o.g. Ausschüsse. Die Sachverständigen unterbreiten dem Kreistag mögliche Lösungswege, Erfahrungen an anderen Standorten und Entwicklungsstrategien.
4. Der Landkreis Görlitz als Mehrheitsgesellschafter wirkt darauf hin, dass sich die anderen Gesellschafter, die Stadt Zittau und die Stadt Görlitz, an dem Prozess beteiligen und lädt sie zur Mitarbeit ein.
I. Beirat und Zukunftskonzeption
1. Gemeinsam mit den zwei weiteren Gesellschaftern, der Stadt Zittau und der Stadt Görlitz, beruft der Landkreis einen Theaterbeirat. Dieser soll ein Zukunftskonzept für das Theater Görlitz Zittau aus inhaltlicher Sicht erarbeiten und die Frage klären: „Was wollen wir für ein Theater im Landkreis Görlitz haben? Was müssen wir dafür tun?“
2. Der Beirat setzt sich zusammen aus: je einem Vertreter/Vertreterin der Fraktionen in den Stadträten und dem Kreistag, je einem Vertreter/Vertreterin der Belegschaft aus den Bereichen Verwaltung, Technik, KünstlerInnen, je einer Vertreterin der beiden Theaterfördervereine, bis zu 5 weitere Vertreter aus der Zivilgesellschaft. Letztere sollen künstlerische, betriebswirtschaftliche, sozialwissenschaftliche oder futurologische Expertisen einbringen können. Der Beirat wird in gleichlautenden Beschlüssen durch die Gesellschafter (Stadtrat Zittau, Stadtrat Görlitz und Kreistag Görlitz) berufen.
II. Berichterstattung
3. Der Landrat berichtet über die Umsetzung dieses Beschlusses regelmäßig im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und halbjährlich gegenüber dem Kreistag.
Mirko Schultze, Vorsitzender der Linksfraktion im Kreistag machte klar: Ziel war es vor allem, mögliche Änderungen von Anfang an zu begleiten und dabei die Bevölkerung mitzunehmen. Nur wenn uns dies gelingt, werden wir alle auch in Zukunft unser Theater genießen können.
Unser Antrag wurde abgelehnt.
Für Fragen und Anregungen stehen die Fraktionsmitglieder gern bereit. Der Geschäftsführer der Fraktion Jens Hentschel-Thöricht ist unter 03583586017 oder per Email an jens.hentschel-thoerichtgmx.de zu erreichen.
Liebe Sympathisanten,
wir würden gern mit Ihnen persönlich über die Kommunalwahlen 2019 sprechen. Wir möchten gern mit Ihnen darüber sprechen, ob Sie für unsere Partei im Gemeinde- / Stadtrat und / oder den Kreistag antreten wollen. Kontaktieren Sue unseren Geschäftsführer damit wir einen gemeinsamen Gesprächstermin finden können.
Engagieren sie sich – gemeinsam mit der LINKEN – bitte weiter, für eine solidarische, sozial gerechte und zukunftsfähige Entwicklung unseres Landkreises Görlitz.