Anfrage zu Tarifvertrag für die Beschäftigten der Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft (Ku-Weit)

Sehr geehrter Herr Landrat,

gemäß § 24 Abs. 6 Landkreisordnung  „(6) Jeder Kreisrat kann an den Landrat schriftliche oder in einer Sitzung des Kreistages mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten des Landkreises richten, die binnen angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt zu beantworten sind.“ bitte ich Sie nachfolgende Fragen zu beantworten.

Tarifvertrag für die Beschäftigten der Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft (Ku-Weit)

Vorbemerkung:

Die LINKE unterstützt die Forderung nach einem Haustarifvertrag. Klares Ziel muss es sein, einen Tarifvertrag für die gesamte KUWEIT abzuschließen. Außertarifliche Beschäftigungen und Einzelverträge sind nicht mehr hinnehmbar. Wir wollen Fachkräfte an unsere Institutionen binden und den Kindern und Jugendlichen eine bestmögliche Ausbildung zuteilwerden lassen. Das bedeutet auch, dass wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesicherte und vertraglich garantierte Zukunftsaussichten einräumen und ihnen die üblichen Rechte als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch gewähren.

Fragen:

Wird zurzeit ein Gesamttarifvertrag für die Beschäftigten der Kuweit verhandelt? Wenn ja, wie ist der gegenwärtige Verhandlungsstand?

Welche haushälterischen Auswirkungen auf den Landkreis hätte der Abschluss eines Gesamttarifvertrags für die Beschäftigten der Kuweit?

Vielen Dank sagt Jens Hentschel-Thöricht
Kreisrat der LINKEN

Antwort des LandratesPDF-Datei (524,2 KB)