Kosten der Unterkunft – Richtlinie evaluieren
Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 24 Abs. 6 Landkreisordnung „(6) Jeder Kreisrat kann an den Landrat schriftliche oder in einer Sitzung des Kreistages mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten des Landkreises richten, die binnen angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt zu beantworten sind.“ bitte ich Sie nachfolgende Fragen zu beantworten.
Kosten der Unterkunft – Richtlinie evaluieren
Fragen:
Wann wird die Richtlinie zu den „Kosten der Unterkunft“ evaluiert bzw. fortgeschrieben?
Wie werden Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und weitere Vermieter in die Evaluierung einbezogen?
Sind bei Gerichten Rechtsstreitigkeiten zur Herangehensweise der Erarbeitung der KdU anhängig und wenn ja, wann ist mit einer Entscheidung diesbezüglich zu rechnen?
Vielen Dank
Jens Hentschel-Thöricht
Kreisrat er LINKEN
Antwort des LandratesPDF-Datei (606,52 KB)