Anfrage zum Thema Jugendarbeit
Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 24 Abs. 6 Landkreisordnung „(6) Jeder Kreisrat kann an den Landrat schriftliche oder in einer Sitzung des Kreistages mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten des Landkreises richten, die binnen angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt zu beantworten sind.“ bitte ich Sie nachfolgende Fragen zu beantworten.
1. Der Landkreis hat die Aufgabe präventive Jugendarbeit zu leisten oder diese von freien Trägern ausführen zu lassen. Dazu möchte ich wissen, wo haben Jugendliche ab 14 Jahren im Landkreis Görlitz die Möglichkeit neben Sport und Feuerwehr auch Einrichtungen der öffentlichen Jugendarbeit zu besuchen.
Bitte nach Einrichtungen und Orten aufschlüsseln
2. Laut Umfrage an die Bürgermeister zur Beteiligung Kinder und Jugendlicher nach § 47a Sächsischer Gemeindeordnung gibt es 38 hauptamtlich begleitete Jugendtreffs. Bitte nennen Sie die Treffs.
Vielen Dank
Mirko Schultze
Vorsitzender der LINKEN im Kreistag Görlitz
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