Erhöhung der Mittel präventive Jugendarbeit
Inhalt:
Der Kreistag möge beschließen, den Planansatz in der Haushaltssatzung des Landkreises Görlitz für die Jahre 2019/2020 in den Produkten der präventiven Jugendarbeit (Teilhaushalt 45.01, Produktbereich 36) um 250.000 Euro / Jahr zu erhöhen.
Begründung
Die Sozialstruktur des Landkreises Görlitz ist gekennzeichnet von einer hohen Erwerbslosen- und Sozialhilfequote, darunter einer wachsenden Anzahl von Alleinerziehenden mit Hilfebedarf. Im Landesvergleich führt dies zu überdurchschnittlich hohen Belastungen im Sozialhaushalt.
Obwohl der Landkreis Görlitz zu den Kreisen in Sachsen mit dem niedrigsten Anteil junger Menschen an der Gesamtbevölkerung zählt, steigen in der Jugendhilfe die absoluten Fallzahlen an bei gleichzeitig starker Zunahme der erforderlichen Hilfeintensität pro Fall.
Insbesondere in den kostenintensiven Leistungsbereichen der Jugendhilfe bei stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung ist ein stetiger Kostenaufwuchs festzustellen.
Dieser Entwicklung muss der Landkreis gezielt entgegenwirken, in dem die individualisierten, hoch professionellen Hilfen ausreichend durch niederschwellige, präventive Angebote im Bereich der Jugendarbeit flankiert werden. Das Ziel muss es sein, dauerhaft einem vordergründig defizitorientiertem Ansatz in der Jugendhilfe Angebote gegenüber zu stellen, welche die Kompetenzen der Kinder, Jugendlichen sowie deren Erziehungsberechtigten stärken und so darüber langfristig zur Eindämmung der individuellen Hilfen zur Erziehung beitragen können.
Ergebnis:
Der Antrag wurde in der Sitzung des Kreistages am 19.12.2018 abgelehnt.