Anfrage Sanktionen des Jobcenter Görlitz
Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 24 Abs. 6 Landkreisordnung „(6) Jeder Kreisrat kann an den Landrat schriftliche oder in einer Sitzung des Kreistages mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten des Landkreises richten, die binnen angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt zu beantworten sind.“ bitte ich Sie nachfolgende Fragen zu beantworten.
Wie viele arbeitsfähige Menschen gibt es, welche ALGII (Hartz IV) erhalten und somit im Leistungsbezug des Jobcenters sind?
Wie hoch war die Sanktionsquote zur Gesamtzahl der ALG II Bezieher?
Wie hoch war die Sanktionsqoute in der Altersgruppe „unter 25-Jährige (U25)“ und in der „über 25-Jährige (Ü25)“?
Was ist der häufigste Grund für Sanktionen, bei den „U25“ und den „Ü25“? Bitte getrennt auflisten.
Welche 3 weiteren Gründe, die am Häufigsten auftreten, für zu Sanktionen?
Vielen Dank
Jens Hentschel-Thöricht
Kreisrat der LINKEN
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