Annexleistungen von jungen Menschen in Wohnformen (»Heimkinder«) im Landkreis Görlitz
Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 24 Abs. 6 Landkreisordnung „(6) Jeder Kreisrat kann an den Landrat schriftliche oder in einer Sitzung des Kreistages mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten des Landkreises richten, die binnen angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt zu beantworten sind.“ bitte ich Sie nachfolgende Fragen zu beantworten.
1. Gibt es im Landkreis Görlitz schriftlich fixierte Regelungen zur Gewährung von Annexleistungen gegenüber Familien und jungen Menschen nach § 27 ff. SGB VIII (Hilfen zur Erziehung), § 35a Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB VIII (Eingliederungshilfe) oder § 19 SGB VIII (Mutter-Kind-Einrichtungen)
Wenn Frage 1 positiv beantwortet wurde:
2. Wie ist der Wortlaut der in Frage 1 erwähnten Regelung?
3. An welchen Vorgaben bzw. Vorlagen orientierte sich die Landkreisverwaltung bei der Erstellung der Regelungen?
Wenn Frage 1 mit negativ beantwortet wurde:
4. Ist eine solche Regelung vorgesehen?
5. Wie ist der Ablauf bei Entscheidungen über Anträge zur Gewährung von Annexleistungen?
Vielen Dank
Jens Hentschel-Thöricht
Kreisrat der LINKEN
Antwort des LandratesPDF-Datei (571,48 KB)