Jens Hentschel-Thöricht: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger überflüssig

Nur bei wenigen Beziehern muss das Jobcenter des Landkreises Görlitz Leistungen kürzen. Jüngere sind dabei häufiger betroffen.

Versäumte Termine beim Jobcenter des Landkreises sind der mit Abstand häufigste Grund für Hartz-IV-Leistungskürzungen. Weitere Gründe sind laut Antwort des Landrates auf die Anfrage des linken Sozialpolitikers Jens Hentschel-Thöricht: Weigerung Erfüllung der Pflichten der Eingliederungsvereinbarung, Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder Maßnahme sowie Abbruch bzw. Anlass zum Abbruch einer Maßnahme.
Für jedes Meldeversäumnis kann das Jobcenter für drei Monate zehn Prozent der Grundsicherung einbehalten. Verglichen mit der Gesamtzahl der Hartz-IV-Bezieher bleibt die Sanktionsquote jedoch niedrig. Im September 2018 lag sie bei 1,9 Prozent und damit deutlich unter dem sachsenweiten Vergleichszahlen. Im Freistaat betrug die Sanktionsqoute 3,7 Prozent.
Damit sei klar, dass sich die große Mehrheit der ca. 16.000 arbeitsfähigen Menschen in Grundsicherung an ihre Pflichten halten und alles tun würden, um Arbeit zu finden, ist der Zittauer Kreisrat der LINKEN Hentschel-Thöricht überzeugt.
Sanktionen werden nicht nur bei grundlos verpassten Terminen verhängt. Auch wer Lehrgänge nicht wahrnimmt, die Arbeitsaufnahme verweigert oder gegen Vereinbarungen mit dem Jobcenter verstößt, muss mit Leistungskürzungen rechnen. Jugendlichen wird, abgesehen von den Wohnungskosten, in diesen Fällen sogar die gesamte Regelleistung gestrichen. Die meisten Strafen verhängte das Jobcenter Görlitz bei den unter 25-Jährigen (Sanktionsquote 3,4 Prozent). Bei Älteren liegt sie demgegenüber bei 1,7 Prozent.

Im September 2018 waren 316 Menschen von Leistungskürzungen betroffen. Eine mögliche Erklärung für die hohe Zahl der versäumten Termine kann die gute Arbeitsmarktlage. Die Jobcenter vereinbarten sehr häufig Termine für die Arbeitssuchenden, um sie schnell wieder zu vermitteln. Dadurch steige das Risiko für einen geplatzten Termin.

Trotz der eher geringen Zahl von Pflichtverstößen dauert die Kritik an den Hartz-IV-Gesetzen an. SPD, Grüne und Linke fordern Reformen bis hin zur Abschaffung der Sanktionen.
Seit dem 15. Januar beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage, ob  Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig sind.
Die Überprüfung angestoßen hatte das Sozialgericht im thüringischen Gotha. Die Richter dort halten die Sanktionen für verfassungswidrig, unter anderem weil sie die Garantie des Existenzminimums verletzt sehen. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Jens Hentschel-Thöricht: Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht bietet die Chance für eine längst überfällige Kurskorrektur – weg von Hartz-IV-Sanktionspraxis, hin zu sozialer Teilhabe für alle. Ein existenzsicherndes Minimum kann nicht mehr gekürzt werden, deshalb muss diese menschenunwürdige Sanktionspraxis abgeschafft werden.