Anfrage Finanzierung der Schulsozialarbeit im Landkreis Görlitz
Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 24 Abs. 6 Landkreisordnung „(6) Jeder Kreisrat kann an den Landrat schriftliche oder in einer Sitzung des Kreistages mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten des Landkreises richten, die binnen angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt zu beantworten sind.“ bitte ich Sie nachfolgende Fragen zu beantworten.
Gibt es im Zuwendungsbescheid des KSV Sachsen an den Landkreis Görlitz Regelungen zur Höhe der Sachkosten?
Wir sind im Bescheid des KSV die Festlegungen für die Personal‑, Verwaltungs- und Sachkosten?
Bestimmte Schulen sind derzeit nicht mit Sozialarbeitern besetzt. Unter welchen Voraussetzungen können, die dafür bis nicht in Anspruch genommene Mittel, zur Finanzierung anderer Projekte (z.B. für ungedeckte Sachkosten) verwendet werden?
Besteht die Möglichkeit beim KSV einen Änderungsantrag zu stellen?
Ist es richtig, dass seitens der Verwaltung die Sachkosten für die Arbeit der Schulsozialarbeiter mit einer Pauschale von 3.750 Euro anstatt der realistischen Kosten abgegolten werden sollen?
Vielen Dank
Jens Hentschel-Thöricht
Kreisrat der LINKEN
Antwort des LandratesPDF-Datei (799,59 KB)