Anfrage zur Haushaltslage der Kommunen im Landkreis Görlitz

Sehr geehrter Herr Landrat,

gemäß § 24 Abs. 6 Landkreisordnung  „(6) Jeder Kreisrat kann an den Landrat schriftliche oder in einer Sitzung des Kreistages mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten des Landkreises richten, die binnen angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt zu beantworten sind.“ bitte ich Sie nachfolgende Fragen zu beantworten.

Wie viele Kommunen im Landkreis haben einen genehmigten Haushalt für das Jahr 2019?

Wie viele Kommunen im Landkreis haben keinen genehmigten Haushalt für das Jahr 2019?

Wie viele Kommunen haben ein Haushaltssicherungskonzept erarbeiten müssen bzw. unterliegen der Haushaltskonsolidierung?

Wie viele Kommunen werden in den kommenden 2 Jahren ein Haushaltssicherungskonzept erarbeiten müssen bzw. sich in die Haushaltskonsolidierung begeben?

Vielen Dank

Jens Hentschel-Thöricht
Kreisrat der LINKEN

Antwort des LandratesPDF-Datei (632,99 KB)