BV /193/2021. 1.Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten im Landkreis Görlitz – Schülerbeförderungsatzung

Änderungsantrag:

1. §7 Festsetzung

(1) Änderung in:
(1)Für die Inanspruchnahme der notwendigen Beförderung wird je angefangenem
Beförderungsmonat, jedoch pro Schuljahr für max. 11 Beförderungsmonate, unabhängig von der
Anzahl der Unterrichtstage, folgender Eigenanteil erhoben:
‑für Schüler der Grundschulen 0,00EUR
‑für Schüler der Förderschulen (Kl. 1–4, Unterstufe, Mittelstufe) 0,00 EUR
‑für Schüler der Oberschulen und Gymnasien 0,00 EUR
‑für Schüler der Förderschulen (ab Kl. 5, Oberstufe, Werkstufe) 0,00 EUR
‑für Schüler der berufsbildenden Schulen 0,00 EUR
Die weiteren Absätze werden gestrichen.

Begründung:

Artikel 102 der Verfassung des Freistaates Sachsen gewährleistet das Recht auf Schulbildung
und erklärt die allgemeine Schulpflicht. Das Erreichen der Schule ist dazu die notwendige
Voraussetzung. Elternbeiträge widersprechen dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Der Antrag wurde abgelehnt.