Anfrage bezügliche Barrierefreiheit im ÖPNV

Sehr geehrter Herr Landrat,

ich bitte Sie nachfolgende Fragen zu beantworten:

Seit 1.1.2018 gilt die Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Darin sind unter anderem Kriterien zur Barrierefreiheit bei Bushaltestellen festgelegt.

Ab 1.1.2022 legt der Gesetzgeber fest, dass die vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV hergestellt sein muss.
Wurde ein entsprechendes Haltestellenkataster erarbeitet und wenn ja, wann genau?
Welche Fristen gelten für die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit in Bezug auf Bushaltestellen?
Welche Fördermaßnahmen sind seitens des Landkreises an welcher Stelle zur Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV angemeldet, wie ist der Bearbeitungsstand?
Welche finanziellen Mittel sind für die Umsetzung der Barrierefreiheit im Haushalt 2022 eingestellt?

Mit freundlichen Grüßen

Jens Hentschel-Thöricht

220107 Antwort des Landrates bzgl Barrierefreiheit im ÖPNVPDF-Datei (809,97 KB)