Landkreis Görlitz: Linksfraktion fordert Menschen- und grundrechtskonforme Hausordnungen sowie Gewaltschutzkonzepte in Geflüchtetenunterkünften ein

Ende des Jahres 2021 reichte die Linksfraktion im Kreistag Görlitz den Antrag unter dem Titel „Menschen- und grundrechtskonforme Hausordnungen sowie Gewaltschutzkonzepte in Geflüchtetenunterkünften ein“. Gefordert wurde in dem Antrag, dass die  Hausordnungen und Betreiberverträge für Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete  entsprechend grund-und menschenrechtskonform angepasst werden.
Weiterhin sollte nach den Vorstellungen der LINKEN ein Muster für ein Gewaltschutzkonzept angelegt werden,  welches je Gemeinschaftsunterkunft einrichtungsspezifisch angepasst wird und sich dabei an den »Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften« des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie von UNICEF orientiert. Auch sollte eine Stelle eines*r Gewaltschutzkoordinator*in  für den Landkreis geschaffen werden.
DIE LINKE im Kreistag Görlitz forderte in dem Antrag ebenfalls, dass ein Konzept für ein Beteiligungsverfahren und ein Beschwerdemanagement für die Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete erarbeitet wird.

Hintergrundgespräch zum Antrag

Im Januar 2022 fand ein Arbeitsgespräch zwischen der Landkreisverwaltung und der Linksfraktion statt. In diesem wurden einzelne Punkte des Antrages in einer konstruktiven Arbeitsatmosphäre beraten. Als Ergebnis wurde seitens der LINKEN ein Rechtsgutachten dem Landkreis zur Verfügung gestellt, welches klarstellt, dass

„Hausordnungen in etlichen Gemeinschaftsunterkünften intensive Eingriffe nicht rechtfertigen können. Die Sanktionsmöglichkeiten sind verfassungsrechtlich hinten und vorne nicht haltbar. So, wie die Hausordnung ausgestaltet ist, wird regelmäßig gegen Art. 13 Grundgesetz verstoßen – dem Schutz der Wohnung.“

Ergebnis

Die Hausordnungen in Gemeinschaftsunterkünften werden angepasst. Herr Orgus, Leiter des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes des Landkreises, teilt diesbezüglich mit: In diesem Zusammenhang ganz herzlichen Dank für die Übermittlung des Rechtsgutachtens von Martin Wiesmann und vor allem für den Formulierungsvorschlag zu den Bedingungen für das Betreten der Zimmer in den Gemeinschaftsunterkünften im Falle von „Gefahr im Verzug“. Der Formulierungsvorschlag ist derzeit in Prüfung beim Rechts- und Kommunalamt. Sobald wir ein belastbares Ergebnis vorliegen haben, werden die Betreiber aller Gemeinschaftsunterkünfte den Passus übernehmen, die Hausordnungen 1:1 in diesem Punkt neu fassen und den Bewohner*Innen die geänderten und übersetzten Informationen umgehend übermitteln. Auch dies wurde mit den Betreibern Mitte Februar 2022 besprochen und die zügige Umsetzung zugesichert.

Bezüglich des Beschwerdemanagements wurde festgestellt, dass es „zu recht geforderte „Beschwerdemanagement““ bereits gibt, so Herr Orgus. So werden eventuelle Beschwerden zunächst an die vor Ort zuständigen Sozialarbeiter für Flüchtlinge gerichtet, die sie wiederum anonymisiert an das Sachgebiet Leistungsgewährung/Unterbringung bzw. das Sachgebiet Integration zur weiteren Befassung und Lösung spiegeln.

DIE LINKE im Kreistag Görlitz bedankt sich ausdrücklich bei der Landkreisverwaltung für die konstruktive Bearbeitung des Antrages der LINKEN. Mit dem erreichten Ergebnis zeigt sich die Linksfraktion zufrieden und hat daher den Antrag zurückgezogen, so der Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Görlitz Jens Hentschel-Thöricht.