22.02.2023 – Anfrage an Landrat § 36b Veröffentlichung von Informationen Sächs Gemeindeordnung
Sehr geehrter Herr Landrat,
hiermit bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen.
Vorbemerkung:
- 36b Veröffentlichung von Informationen
1Die Gemeinde hat auf ihrer Internetseite oder in anderer geeigneter Form Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse sowie die der Tagesordnung beigefügten Beratungsunterlagen zu veröffentlichen,
sobald diese den Mitgliedern des Gemeinderats zur Verfügung gestellt wurden und sofern keine berechtigten Interessen Einzelner entgegenstehen. 2Die in einer solchen Sitzung gefassten oder bekannt gegebene Beschlüsse hat die Gemeinde im Wortlaut oder in Form eines zusammenfassenden Berichts nach Bestätigung der Niederschrift auf ihrer Internetseite oder in anderer geeigneter Form zu veröffentlichen. 3Personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dürfen nicht offenbart werden. 4Sind Maßnahmen zur Wahrung des Datenschutzes oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht ohne erheblichen Aufwand oder erhebliche Veränderung einer Beratungsunterlage möglich, kann die Gemeinde insoweit von der Veröffentlichung
absehen. 5Soweit von einer Veröffentlichung der Beratungsunterlagen abgesehen wird, ist dies zu Beginn der öffentlichen Sitzung zu begründen.16
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2754-Saechsische-Gemeindeordnung#p36b
Einige Kommunen im Landkreis setzen die Sächsische Gemeindeordnung insbesondere in diesem Paragraphen nicht um.
Meine Fragen:
Welche Möglichkeiten hat der Landkreis gegenüber den Städten / Gemeinden, die Gemeindeordnung und insbesondere § 36b der Sächsischen Gemeindeordnung durchzusetzen und bei Nichtbefolgung zu ahnden? Wie kann ggf. eine Ahndung konkret
aussehen?
Ist die Umsetzung des vorgenannten Paragraphen eine „Muss“, „Kann“ oder „Soll“ Aufgabe für die Kommunen – anders: Ist die Umsetzung für die Städte und Gemeinden verpflichtend?
Mit freundlichen Grüßen
Jens Hentschel-Thöricht
Kreisrat
230224 Antwort des Landrates – Gemeinden VeroeffentlichungenPDF-Datei (579,25 KB)