01.05.2023 – Anfrage Thema: Brandverhütungsschauen gemäß § 22 Absatz 2 Sächs.BRKG
Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 24 Abs. 6 Landkreisordnung „(6) Jeder Kreisrat kann an den Landrat schriftliche oder in einer
Sitzung des Kreistages mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten des Landkreises richten, die
binnen angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt zu beantworten sind.“ bitte ich Sie
nachfolgende Fragen zu beantworten.
- Wie viele Gemeinden des Landkreises führen noch selbstständig durch welche Person
Brandverhütungsschauen durch? - Welche Gemeinden haben diese Aufgabe aus welchen Gründen an den Landkreis abgegeben?
- Welche Gemeinden erledigen diese Aufgabe in Kooperation mit anderen Gemeinden durch welche
Person? - Ist gar die flächendeckende Erfüllung dieser Aufgabe im Landkreis und dessen Gemeinden derzeit
nur schwer realisierbar? Falls ja, aus welchen Gründen?
Mit freundlichen Grüßen
Jens Hentschel-Thöricht
Mitglied der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Görlitz
230524 Antwort des Landrates auf Anfrage BrandverhütungsschauenPDF-Datei (892,43 KB)